Ing. Emanuel Schaden
Steinmetzmeister, allgemein beeideter und gerichtlich
zertifizierter Sachverständiger für die Fachbereiche
Steinmetzarbeiten und Steinmetzerzeugnisse
Erstellung von Befund, Gutachten und Beweissicherung
Exakte Ausfertigung nach richterlichem Auftrag
Erörterung von Gutachten
Erstellung von Befund, Gutachten und Beweissicherung
Schadensanalyse und -bewertung
Bewertung der Instandsetzungskosten
Rest- und Zeitwertbestimmung
Erstellung von Befund, Gutachten und Beweissicherung
Schadensbewertung
Bewertung der Instandsetzungskosten für:
Rutschfestigkeitsprüfung
Standsicherheitsüberprüfungen gemäß ÖNORM B 3113
Erstellung von Befund und Gutachten
Bilddokumentation
Prüfdiagramm
Erstellung von Befund, Gutachten und Beweissicherung
Exakte Ausfertigung nach richterlichem Auftrag
Erörterung von Gutachten
Erstellung von Befund, Gutachten und Beweissicherung
Schadensanalyse und -bewertung
Bewertung der Instandsetzungskosten
Rest- und Zeitwertbestimmung
Erstellung von Befund, Gutachten und Beweissicherung
Schadensbewertung
Bewertung der Instandsetzungskosten für:
Rutschfestigkeitsprüfung
Standsicherheitsüberprüfungen gemäß ÖNORM B 3113
Erstellung von Befund und Gutachten
Bilddokumentation
Prüfdiagramm
Gerade bei Natursteinprodukten ist eine fachgerechte Verarbeitung entscheidend. Die Auswahl des richtigen Produkts für eine spezielle Anwendung kann eine anspruchsvolle Entscheidung sein: Herkunft, Farbe, Texturen und besondere Merkmale spielen eine entscheidende Rolle. Nur durch genaue Kenntnis dieser Eigenschaften können Schäden wie Risse, Setzungen, Verfärbungen, Witterungsschäden oder Schäden an Bauwerken vermieden werden. Ein tiefes Verständnis ist daher unerlässlich für die fachgerechte Verarbeitung – aber auch für eine umfangreiche Schadensanalyse!
Durch jahrelange Erfahrung als Steinmetzmeister und Bauingenieur ist die notwendige Expertise für kompetente Analysen und Aufklärungen jedes Sachverhalts gewährleistet. Ob Analyse, Befund oder Schadensbewertung – hier wird auf fundiertes Wissen und praxisnahe Kompetenz gesetzt.
Als geschäftsführender Gesellschafter des Steinmetzmeisterbetriebs Johann Schaden Ges.m.b.H. bin ich seit über 25 Jahren von Natursteinen fasziniert. Mit großer Leidenschaft kenne ich jede Phase – von der Gewinnung im Steinbruch über die Verarbeitung bis hin zur Pflege – und schätze die Natürlichkeit und Schönheit dieses Materials.
In unserem Steinmetzbetrieb produzieren wir jährlich über 300 Küchenarbeitsplatten und verarbeiten ca. 1.500 m2 Naturstein zu Bodenbelägen, Fassaden, Stiegenanlagen und anderen Steinmetzerzeugnissen.
Auch die Restaurierung von Natursteinen genießt große Aufmerksamkeit in unserem Unternehmen. Zu den renommiertesten Referenzen gehören hier das österreichische Parlament, die Akademie der bildenden Künste, Schloss Hof, die Wiener Hofburg, und noch viele mehr.
Als geschäftsführender Gesellschafter des Steinmetzmeisterbetriebs Johann Schaden Ges.m.b.H. bin ich seit über 25 Jahren von Natursteinen fasziniert. Mit großer Leidenschaft kenne ich jede Phase – von der Gewinnung im Steinbruch über die Verarbeitung bis hin zur Pflege – und schätze die Natürlichkeit und Schönheit dieses Materials.
In unserem Steinmetzbetrieb produzieren wir jährlich über 300 Küchenarbeitsplatten und verarbeiten ca. 1.500 m2 Naturstein zu Bodenbelägen, Fassaden, Stiegenanlagen und anderen Steinmetzerzeugnissen.
Auch die Restaurierung von Natursteinen genießt große Aufmerksamkeit in unserem Unternehmen. Zu den renommiertesten Referenzen gehören hier das österreichische Parlament, die Akademie der bildenden Künste, Schloss Hof, die Wiener Hofburg, und noch viele mehr.
Je nach Gutachtenform können die Punkte abweichen
Ein Gutachten wird benötigt, wenn Schäden an Steinnetzarbeiten wie Grabmälern, Küchenarbeitsplatten, Stufenanlagen oder anderen Natur- und Kunststeinerzeugnissen festgestellt werden und eine professionelle Bewertung erforderlich ist. Dies ist besonders wichtig:
Zur Qualitätssicherung, etwa bei neu errichteten Grabsteinen oder Natursteinfassaden.
Ein Gutachten bietet Ihnen Rechtssicherheit und dokumentiert den Zustand der Steinarbeiten fachgerecht.
Das fertige Gutachten erhalten sie je nach fallspezifischem Aufwand etwa 7-14 Tage nach Besichtigung. Je nach Aufwand kann es auch länger dauern.
Die Kosten für ein Sachverständigen-Gutachten variieren stark und hängen vom Umfang und der Komplexität des jeweiligen Falls ab. Faktoren wie die Art des Gutachtens, der Zeitaufwand und spezielle Anforderungen spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Für detaillierte Informationen können Sie uns gerne direkt kontaktieren.
Sachverständige nehmen mit fundiertem Wissen zu einem bestimmten Fachgebiet Stellung zu tatsächlichen Sachverhalten. Sie haben die Aufgabe, unparteiisch, unabhängig und objektiv einen vorgegebenen Sachverhalt fachlich zu beurteilen. Weiters fertigen sie ein Gutachten über diesen davor unklaren Sachverhalt an. Ein solches Gutachten wird vor allem bei Gerichts- und/oder Schiedsverfahren verwendet.
Wir begutachten sämtliche Steinmetzarbeiten sowie Natur- und Kunststeinerzeugnisse, insbesondere:
Durch ein Gutachten kann das genaue Ausmaß von sämtlichen Schäden an Steinarbeiten ermittelt werden. Die häufigsten Probleme sind:
Egal, ob Privatperson, Unternehmen oder Gerichte: Jeder, der ein Gutachten benötigt, kann eines beauftragen.
Ein Gutachten kann bei einem Rechtsstreit ein entscheidender Vorteil sein: Als Sachverständiger bringt man neutrale Expertise in die Debatte. Durch die Distanz zum Geschehen, dem fundierten Fachwissen und jahrelange Erfahrung bietet ein Gutachten durch einen Sachverständigen eine objektive Meinung zu den entstandenen Schäden.
Der genaue Ablauf ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Grundsätzlich gibt es aber 3 Phasen:
Ein privates Gutachten wird von einer Privatperson, einem Unternehmen oder einer Versicherung direkt in Auftrag gegeben. Es dient oft dazu, den Zustand von Steinmetzarbeiten festzustellen, Schäden zu dokumentieren oder Streitigkeiten außergerichtlich zu klären. Der Auftraggeber entscheidet selbst, welche Fragen der Sachverständige im Gutachten beantworten soll.
Ein gerichtliches Gutachten hingegen wird vom Gericht beauftragt, um eine neutrale, fachkundige Meinung in einem Rechtsstreit zu erhalten. Der Sachverständige arbeitet dabei ausschließlich im Auftrag des Gerichts und beantwortet die spezifischen Fragestellungen, die das Gericht vorgibt.
Beide Gutachten basieren auf fachlicher Expertise, unterscheiden sich jedoch im Zweck und in der Beauftragung.
Als Vorbereitung empfiehlt es sich, Unterlagen, Fotos und andere Informationen über den Schadensfall zu sammeln und bereitzuhalten. Dadurch können eventuelle Fragen einfacher geklärt werden und das Verfahren kann schneller beendet werden.
Wir erstellen auch Gutachten für historische Steinarbeiten wie Denkmäler, historische Gebäude oder Reliefs in Zusammenhang mit Steinmetzarbeiten
Die Auswertung und Beurteilung erfolgt nach den Standesregeln des Sachverständigenverbandes- neutral und objektiv. Bei eventuellen Unzufriedenheiten bieten wir gerne Nachbesprechungen an, um Unstimmigkeiten klären zu können.
Bei kleineren Anliegen oder ersten Fragen bieten wir auch unverbindliche Beratungsgespräche an. Kontaktieren Sie und noch heute.